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Unsere BLZ & BIC
BLZ63250030
BICSOLADES1HDH
Überblick

Ehepartner bevorzugt

  • Nachfahren erben vor Vorfahren
  • Enge Angehörige erben vor entfernten Verwandten
  • Der Ehepartner genießt einen Sonderstatus
  • Die Regelungen für Ehepartner gelten weitestgehend auch für eingetragene
    Lebenspartner

Wichtig: Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie die gesetzliche Erbfolge beliebig abändern. Dies gilt jedoch nicht für etwaig bestehende Pflichtteilsansprüche.

Tipp: Bei aller Freude am Schenken – achten Sie darauf, dass neben Ihrem Partner auch Sie selbst gut versorgt sind.

Ist kein besonderer Güterstand vereinbart, gilt die Zugewinngemeinschaft. Dem Ehepartner steht in jedem Fall der sogenannte Voraus zu. Hierunter fallen sämtliche Gegenstände des ehelichen Haushalts, etwa die Wohnungseinrichtung und das gemeinsam genutzte Auto. Nicht jedoch Vermögenswerte, wie zum Beispiel Schmuck und Münz-Sammlungen.
 

 

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