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Ein Produkt – viele Gesichter

Der ExistenzSchutz der SV SparkassenVersicherung vereint Elemente aus der Unfall-, Kranken-/Pflege- und Berufsunfähigkeits-Versicherung. Hierbei stehen Ihre Körperfunktionen und deren Minderung im Fokus.

Die Hauptleistung besteht in der Zahlung einer lebenslangen Rente für alle Berufsgruppen – unabhängig davon, ob Sie einen Beruf ausüben.Monatliche ExistenzSchutz-Rente. Sie erhalten monatlich bis zu 3.000 Euro – die genaue Höhe bestimmen Sie.

Der Existenzschutz zahlt Ihnen im Leistungsfall eine:

  • Grundfähigkeitsrente: bei dauerhaftem Verlust grundlegender Fähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Hören oder einer generellen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit (zum Beispiel Einschränkungen in der Mobilität der unteren oder oberen Extremitäten).
  • Pflegerente: ab Pflegestufe I (gleichbleibend auch bei höherer Pflegestufe).
  • Krebsrente: bei Eintritt einer Krebserkrankung bis zu fünf Jahre lang - je nach Schwere der Erkrankung. Die Rente wird lebenslang gezahlt, wenn durch den Krebs auch Leistungsvoraussetzungen der Organ-, Grundfähigkeits- oder Pflegerente gegeben sind.
  • Unfallrente: ab einem Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent infolge eines Unfalls, optional eine zusätzlich vereinbarte Kapitalleistung.
  • Organrente: bei dauerhafter schwerwiegender Beeinträchtigung der Funktion eines wichtigen Organs, bei psychischen Störungen oder Geisteskrankheiten. Treffen mehrere Auslöser für verschiedene Renten zu, erfolgt die Rentenzahlung nur einmal.

Typische Auslöser, die mit dem ExistenzSchutz abgesichert sind:

  • Erkrankungen des zentralen Nervensystems, Lähmungen an Gliedmaßen, psychische oder geistige Erkrankungen (z. B. Alzheimer)
  • Herz-, Nieren-, Lungen-, Lebererkrankungen und Schäden an anderen wichtigen Organen
  • Krebs, Multiple Sklerose, Herzinfarkt, Schlaganfall
  • Verlust von Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Hören, Orientierung bei dauerhaften und irreversiblen Störungen des Stütz- und Bewegungsapparats, insbesondere der Wirbelsäule / des Beckens, der oberen Extremitäten Schultergürtel und Arm sowie der unteren Extremitäten Ober-, Unterschenkel und Fuß (auch körperlicher Verschleiß durch harte Arbeit)
  • Invalidität ab 50prozentigem Invaliditätsgrad
  • Pflegebedürftigkeit ab Einstufung in Pflegestufe I

Für alle zwischen 1 und 59 Jahren

Der ExistenzSchutz ist der richtige Schutz für alle, die sich zwischen 1 und 59 Jahren gegen die finanziellen Folgen von Unfällen, schwerer Krankheit und Pflegebedürftigkeit absichern möchten.

Dynamik und Erhöhungsgarantien

Ihr ExistenzSchutz kann mit steigenden Lebenshaltungskosten mithalten durch eine dynamische Anpassung im Leistungsfall (inflationssicher). Zu besonderen Ereignissen bzw. Änderungen Ihrer Lebenssituation, wie Heirat/Scheidung, Geburt/Adoption eines Kindes, Ausbildungsabschluss oder ähnliches können Sie Ihre ExistenzSchutz-Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis 50 Prozent (maxmimal 500 Euro) erhöhen, solange Sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die maximale Rentenhöhe von 3.000 Euro noch nicht erreicht ist.

Schnelle Leistung

Der ExistenzSchutz bietet sofortigen Versicherungsschutz. Für die Pflegerente gibt es keine Wartezeit. Bei Schäden an Organen, Verlust von Grundfähigkeiten und Krebserkrankungen beträgt die Wartezeit 6 Monate ab Vertragsabschluss, bei Multipler Sklerose 12 Monate. 

Langfristige Sicherheit durch Kündigungsverzicht

Ihr ExistenzSchutz-Vertrag endet mit der Vollendung Ihres 67. Lebensjahres. Die SV SparkassenVersicherung verzichtet während der gesamten Vertragslaufzeit auf ein Kündigungsrecht, auch wenn sich Ihr Gesundheitszustand verändert. 

Einmalzahlungen bei Invalidität

 

Zusätzlich können Sie eine einmalige Kapitalleistung bei Invalidität durch Unfall vereinbaren und dabei aus drei Optionen wählen:

1) Zahlung erfolgt ab 50 Prozent Invalidität

2) Zahlung erfolgt ab 30 Prozent Invalidität

3) Zahlung erfolgt ab 1 Prozent Invalidität

Optionales Kinder-Paket:

  • Schulausfallgeld – 50 Euro je Schulausfalltag, maximal 20 Tage
  • Kinderbetreuung – 25 Euro je Tag der vollstationären Krankenhausheilbehandlung des beaufsichtigenden Elternteils
  • Rooming-in – Übernachtungskosten eines Elternteils für bis zu 30 Übernachtungen beim verunfallten Kind im Krankenhaus
  • Vergiftungen sind mitversichert
  • Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen
  • Waisenrente bei Unfall mitversichert: 250 Euro Halbwaisenrente, 500 Euro Vollwaisenrente
  • Versicherung bei Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen 

Optionales Reha-Management

  • Je nach Invaliditätsgrad/Erkrankung/Einschränkung in den Grundfähigkeiten erhalten Sie bis zu 2 Jahre lang eine persönliche Betreuung durch einen Reha-Manager inklusive Kostenübernahme bis 100.000 Euro.
  • Erstberatung inkl. Konzepterstellung zur medizinischen Rehabilitation (zum Beispiel Verlegung in eine geeignete Fachklinik), medizinische Reha-Beratung, Hilfsmittelversorgung, Mobilitätssicherung, Wohnungs- und berufliche Reha-Beratung und weitere Leistungen.

Verbraucher­informationen

Für eine vertrauensvolle und partner­schaftliche Zusammen­arbeit legt Ihre Sparkasse großen Wert auf Klar­heit und eine faire Beratung. Mit der Visiten­karte für Versicherungs­vermittler stellt sich Ihnen Ihre Spar­kasse daher in aller Ausführlich­keit vor und erfüllt somit die vom Gesetz­geber vorgeschriebene Informations­pflicht.

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