Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Unsere BLZ & BIC
BLZ63250030
BICSOLADES1HDH
Überblick

Die Rund-um-die-Uhr-alles-drin-Hilfe

  • Service-Hotline rund um die Uhr erreichbar – 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag
  • Schnelle und zuverlässige Hilfe
  • Diverse Notfall-Leistungen, wie zum Beispiel ein Einkaufs- und Wäscheservice oder die Organisation von Medikamenten im Ausland
  • Umfangreiche Vermittlungsdienstleistungen, zum Beispiel für Wohnungsauflösungen und Umzügeleistungen

Ihr Vertragspartner

Details

Starke Leistungen. Das Leistungskonzept aus Vermittlungsdiensten und finanziellen Ersatzleistungen sorgt für ein beruhigendes Gefühl. Die Service-Hotline der SV SparkassenVersicherung steht Ihnen mit Rat und Tat bei allen Notfällen rund um die Uhr zur Verfügung.

Nutzen Sie eine Vielzahl von Service-Diensten im Bereich "Person und Pflege", wenn wegen eines Unfalls, eines medizinisch notwendigen vollstationären Krankenhausaufenthalts oder einer medizinisch notwendigen ambulanten Operation Hilfe für die Haushaltsführung unerlässlich ist. Die Leistungen im Bereich "Reisen und Mobilität" unterstützen Sie bei Unfall oder schwerer Krankheit während einer Reise. Im Todesfall organisiert die SV SparkassenVersicherung zum Beispiel die Bestattung bzw. Überführung und übernimmt die entstehenden Kosten. Sie können jederzeit die umfassenden Leistungen des Service-Notrufs nutzen – an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr und überall. In besonderen Notsituationen kann auch eine dritte Person an Ihrer Stelle anrufen.

Umfangreicher Service. Informieren Sie sich bequem über Sprach-, Bildungs- oder Wellnessurlaube. Bei einer Reise ins Ausland steht Ihnen der kostenfreie Impf-Informationsdienst zur Verfügung. Ein Anruf bei der Service-Hotline genügt. Zusätzlich können Sie jederzeit den Vermittlungsdienst in Anspruch nehmen. Dort erhalten Sie Kontaktdaten zu zuverlässigen und qualitätsgeprüften Dienstleistern. Auf Wunsch stellt die SV SparkassenVersicherung den Kontakt her.

Person und Pflege.

In diesem Bereich enthält der Schutzbrief SorglosLeben unter anderem folgende Leistungen mit Kostenübernahme:

  • Haushaltshilfeservice
  • Menüservice, auch für den Ehegatten oder den Lebenspartner
  • Einkaufsservice
  • Wäscheservice
  • Fahrdienstservice (für Arzt- und Behördenbesuche)
  • Kurzzeitpflegedienst
  • Leistungen auch bei Wohnen in einer Pflegeeinrichtung (sofern eigener Haushalt) 

Der pflegebedürftige Partner oder Verwandte ersten Grades, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben und den Sie in häuslicher Pflege betreuen, sind ebenfalls von allen Leistungen begünstigt, sofern Sie wegen eines Versicherungsfalles nicht mehr in der Lage sind, diese Betreuungsleistung fortzusetzen.

Reise und Mobilität.

In diesem Bereich enthält der Schutzbrief SorglosLeben unter anderem folgende Leistungen mit Kostenübernahme:

  • Organisation und Einfuhr dringend benötigter spezieller Medikamente bei Auslandsaufenthalt
  • Krankenbesuch durch nahe stehende Personen bei Unfall oder Krankheit im Ausland (Hin- und Rückreise)Organisation von Haustierrücktransporten
  • Organisation von Kontakt zu DolmetschernBei Reiseabbruch
  • Organisation von anfallenden Formalitäten, Reiseumbuchung, Reisedokumentenersatz
  • Im Todesfall Organisation der Heimreise des Partners und Bestattung oder Überführung des Verstorbenen nach Deutschland
  • Psychologische Unfall-Nachbetreuung

Erben und Vererben.

In diesem Bereich enthält der Schutzbrief SorglosLeben folgende Leistungen ohne Kostenübernahme:

  • BestattervermittlungTelefonische Information der Angehörigen im Todesfall (keine Rechtsberatung)Rechtsbeistandsvermittlung
  • Vermittlung von Dienstleistern für Wohnungsauflösung und Umzüge
  • Vermittlung von Grab- und Grabsteinpflege

Verbraucher­informationen

Für eine vertrauensvolle und partner­schaftliche Zusammen­arbeit legt Ihre Sparkasse großen Wert auf Klar­heit und eine faire Beratung. Mit der Visiten­karte für Versicherungs­vermittler stellt sich Ihnen Ihre Spar­kasse daher in aller Ausführlich­keit vor und erfüllt somit die vom Gesetz­geber vorgeschriebene Informations­pflicht.

 Cookie Branding
i