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BGH-Urteil

Sie kennen Ihre Sparkasse als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanz­partner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren. Klar, dass sich in so langen Geschäfts­beziehungen auch die Bedingungen und Preise manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt diese geübte und übliche Praxis infrage. Das Urteil, von dem Sie möglicher­weise bereits gelesen haben, hat auch Auswirkungen auf Ihre Geschäfts­beziehung zu uns.

Was bedeutet das BGH-Urteil für Sie?

In der gesamten Finanzbranche galt bislang Folgendes: Mit den Kundinnen und Kunden war seitens der Institute vereinbart, dass bei Ankündigungen von Änderungen Schweigen als Zustimmung gilt, wenn Kundinnen und Kunden den Änderungen nicht innerhalb von 2 Monaten widersprechen (sogenannter Änderungs­mechanismus). Grund für diese Vorgehens­weise war eine Vereinfachung für beide Seiten. Dieser Änderungs­mechanismus ist durch das Urteil nun für unwirksam erklärt worden. Wir benötigen nun Ihre aktive Zustimmung, damit unsere Zusammenarbeit in bewährter Weise fortgeführt werden kann.

Bitte erteilen Sie uns Ihre zeitnahe Zustimmung zu unseren Bedingungswerken sowie unseren angepassten Preisen mit Wirkung zum 01.10.2025 Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks.

Was Sie tun müssen

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren Bedingungswerken sowie unseren angepassten Preisen mit Wirkung zum 01.10.2025 Gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Die konkreten Bedingungs­werke haben wir Ihnen entweder in Ihr elekronisches Postfach oder per Post zugestellt. 

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Bitte erteilen Sie uns Ihre zeitnahe Zustimmung zu unseren Bedingungswerken sowie unseren angepassten Preisen mit Wirkung zum 01.10.2025. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks.

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