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Ein Nebenjob hat viele Vorteile 

Ein Nebenjob hat viele Vorteile 

Kino-Abend, Freibadbesuch, Eis essen - damit du auf nichts verzichten musst und nebenher noch Geld sparen kannst, bietet sich ein Nebenjob super an. 

Nebenjob - das zahlt sich aus! 

Willst du dauerhaft nebenbei Geld verdienen? Oder sparst du für eine größere Anschaffung?

Zeitraum und Art des Jobs richten sich nach deinen Absichten. Aber allzu wählerisch solltest du nicht sein. Für ein paar Tage kannst du dich auch mal mit nicht so spannenden Aufgaben beschäftigen, es ist ja kein Job fürs Leben. Aber bei einem Nebenjob, den du länger machen willst, wär´s natürlich schön, wenn der auch noch Spaß macht. Finde heraus, was zu dir passt. Hier ein paar Beispiele:

  • Fahrradkurier
  • Aushilfe im Supermarkt
  • Im Kiosk am See/ im Freibad arbeiten
  • Auf einem Bauernhof helfen
  • Zeitungen/Prospekte austragen
  • Kinder im Zeltlager betreuen
  • Nachhilfe geben
  • Im Restaurant/Café kellnern
  • Gartenarbeiten machen

Schon Berufspläne?
Mit einem Nebenjob kannst du auch erste praktische Erfahrungen in dem Bereich sammeln, in dem du später mal arbeiten willst. Hier kannst du reinschnuppern und einen ersten Eindruck gewinnen und stellst vielleicht fest: „Ja, das ist es!" Aber Achtung: Trotz Nebenjob sollten die guten Schulnoten nicht leiden. Die sind für deine spätere Bewerbung um einen Ausbildungs- oder Studienplatz unentbehrlich.

So sieht es der Gesetzgeber
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz giltst du ab dem 15. Lebensjahr als Jugendlicher und damit ist das Arbeiten in einem bestimmten Umfang erlaubt. Ab 15 darfst du maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche arbeiten, allerdings nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr und an Wochenenden. Ab 18 Jahren sind über 40 Stunden pro Woche und das Arbeiten am Wochenende erlaubt.

Steuerfrei Geld verdienen
Besorge dir beim Einwohnermeldeamt eine Lohnsteuerkarte für deinen Arbeitgeber. Die wird benötigt, auch wenn du mit einem Nebenjob innerhalb bestimmter Grenzen noch keine Steuern zahlen musst. So sind zum Beispiel die sog. "Minjobs" bis 450 Euro für den Arbeitnehmer sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei.

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