Anmelden/Abmelden/Ummelden
Du bist verpflichtet, dich beim Einzug in eine neue Wohnung beim jeweiligen Einwohnermeldeamt anzumelden. Bei einem Umzug innerhalb einer Stadt muss man sich ummelden. Dies sollte je nach Bundesland innerhalb der ersten ein bis zwei Wochen geschehen. Bei manchen Meldebehörden ist auch eine Anmeldung per Post möglich.
BAföG-Amt
Bekommst du Leistungen vom BAföG-Amt? Dann denke an die rechtzeitige Mitteilung deiner Adressänderung.
Sparkasse/Versicherungen
Dein Konto braucht heute für die Zeit der Ausbildung/ des Studiums nicht extra umziehen. Durch Online-Banking kannst du jederzeit über dein Konto verfügen. Und in jeder Stadt kannst du als Sparkassenkunde bei der örtlichen Sparkasse kostenlos Bargeld abheben.
GEZ
Leider müssen auch Azubis und Studierende Gebühren für Fernsehen und Radio bezahlen. Unter bestimmten Umständen kann man sich befreien lassen. Das heiß, auch hier muss man sich am neuen Wohnort anmelden. Fromulare gibt´s auch bei der Sparkasse oder online.
Hochschulverwaltung
Studierende müssen der Hochschulverwaltung eine neue Adresse mitteilen, damit wichtige Unterlagen nicht auf dem Postweg verloren gehen.
Kaution
Sie darf nicht mehr als drei Kaltmieten betragen und kann in drei monatlichen Raten gezahlt werden. Die erste Teilzahlung ist mit der ersten Miete fällig und wird dem Mieter am Ende des Mietverhältnisses mit Zinsen zurückgezahlt. Eine Alternative stellt die Mietkautionsbürgschaft dar. Erkundige dich bei deiner Sparkasse, ob diese Alternative angeboten wird!
Maklergebühren
Die Maklerprovision darf die Höhe von zwei Kaltmieten plus Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Maklergebühren fallen jedoch erst nach erfolgreicher Vermittlung, d. h. nach Abschluss eines Mietvertrags, an.
Mietvertrag
Vergewissere dich, dass im Mietvertrag neben den Mietparteien, der Miethöhe und dem Mietobjekt auch andere Mietgegenstände wie z. B. Gartenanteil und Kellerräume genau aufgeführt sind. Bei befristeten Verträgen muss das Ende der Mietzeit festgehalten werden. Anders als bei unbefristeten Mietverträgen mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten können hier Vermieter und Mieter nicht kündigen.
Nachsendeservice
Mit dem Nachsendeservice der Post bist du auf der sicheren Seite, falls du doch vergessen hast, jemand deine neue Adresse mitzuteilen. Erteile den Nachsendeauftrag spätestens 5 Tage vor dem Umzug – das geht übrigens auch online.
Nebenkosten
Nebenkosten sind beispielsweise Grundsteuer, Kalt-, Warm- und Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausreinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Breitbandkabel und Wäschepflege. Diese laufenden Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt werden, d. h., sie kommen zur Nettokaltmiete hinzu. Entweder werden sie durch eine Vorauszahlung oder eine Kostenpauschale abgerechnet.
Mithilfe des Betriebskostenspiegels des Deutschen Mieterbundes kannst du deine Abrechnung überprüfen.
Schönheitsreparaturen
Achte darauf, welche Regelung bezüglich anfallender Renovierungsmaßnahmen im Mietvertrag vereinbart sind, um Unstimmigkeiten mit deinem Vermieter zu vermeiden.
Strom und Gas
Teile dem örtlichen Vesorgungswerk deinen Einzug und die Zählerstände beim Einzug mit.
Telefon/Internet
Hier lohnen sich Preisvergleiche. Vielleicht kann das W-Lan im Haus gemeinsam genutzt werden? Da lässt sich nochmal sparen.
Übergabeprotokoll
Im Übergabeprotokoll werden Zustand der Wohnung, bei möblierten Wohngegenständen das vermietete Mobiliar, Zählerstand und Anzahl der übergebenen Schlüssel vermerkt. Nicht nur Vermieter, sondern auch der Mieter sollte eine Kopie des Protokolls zu seinen Unterlagen legen.
Wohngeld
Mit dem Wohngeld hilft die Kommune Bürgern mit geringem Einkommen, ihre Miete zu bezahlen. Der Mietzuschuss wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, für 12 Monate bewilligt. Allerdings ist diese Förderung nicht möglich, wenn du BAföG bekommst. Ob und wie viel Wohngeld du bekommst, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und der Bruttokaltmiete ab. Näheres erfährst du bei zuständigen Wohngeldstelle der Stadtverwaltung.
Zeitungsabo
Zeitungen haben meistens ein günstiges Studentenabo! Auch hier rechtzeitig Adressänderungen mitteilen.
Hast du eine Zusage für einen Ausbildungs- oder Studienplatz bekommen? Glückwunsch. Du musst in eine andere Stadt ziehen? Dann fehlt dir jetzt nur noch das passende Dach überm Kopf.
WG-Zimmer, Mini-Apartment oder Zimmer zur Untermiete
Ob Zimmer oder Mini-Apartment, für die Wohnungssuche musst du etwas Geduld mitbringen. Suchst du ein Zimmer in einem Privathaus, dann lohnt sich ein Blick in den Anzeigenteil der Lokalzeitung. Außerdem gibt es viele Suchportale und Angebote für Wohnungs- und Zimmersuchende im Internet,
z. B. auf den Seiten der Hochschulen. An den Schwarzen Brettern der Hochschulen finden sich viele WG-Zimmerangebote. Am besten planst du für die Besichtigungen etwas mehr Zeit ein, damit du deine potenziellen Mitbewohner etwas kennenlernen kannst. Meistens gibt es im Umfeld großer Ausbildungseinrichtungen auch Zimmervermittlungen. Wenn du bereit bist, etwas außerhalb der Stadtmitte zu wohnen, kann das je nach Arbeitsplatz oder Hochschule sogar praktischer und kostengünstiger sein.
Leben auf dem Campus: Studentenwohnheim
Studierende können sich um einen Platz im Studentenwohnheim bewerben. Das Studentenwerk sowie kirchliche Hochschulgemeinden bieten WG-Zimmer und Einzelapartments im Zentrum, außerhalb oder auf dem Campus an. Wohnen auf dem Campus ist gerade für Erstsemestler eine prima Lösung. So ist man mittendrin im Uni-Leben und hat sowohl zur Uni als auch zum Freizeit- und Kulturangebot kurze Wege.
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