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Unsere BLZ & BIC
BLZ63250030
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Vorteile

Ihre Vorteile im Überblick

Minderjährige benötigen bei Bankgeschäften mit der Sparkasse die Vertretung durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Vertreterin, in der Regel durch beide Elternteile.
Es ist außerdem möglich, eine alleinige Vertretung zu bestimmen. Beide Vertretende führen jeweils verschiedene Bankgeschäfte eigenständig durch.

  • Hinterlegen Sie einfach und ohne großen Aufwand online die entsprechende Vollmacht.
  • Keine gemeinsamen Termine beider Vertretenden in der Filiale notwendig.
  • Entscheiden Sie für jedes Kind individuell, wer von Ihnen die Elternvollmacht erhält.
  • Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der gegen­seitigen Bevoll­mächtigung zuzu­stimmen oder diese bei Bedarf zu entziehen.

Elternvollmacht einrichten – so funktioniert's online

Beide Elternteile müssen für die eigenständige Einrichtung am Online-Banking-Verfahren teilnehmen.

  1. Zum Start entscheiden Sie für jedes Kind, ob eine gegenseitige Bevollmächtigung eingerichtet wird.
  2. Die gegenseitige Bevollmächtigung bestätigen Sie einfach mit einer TAN. Sie erhalten eine Bestätigung in Ihrem elektronischen Postfach.
  3. Ihre Partnerin oder Ihr Partner wiederholt den ersten Schritt und bestätigt ebenfalls den Vorgang mittels TAN-Verfahren.
Ihr nächster Schritt

Richten Sie die Eltern­vollmacht direkt ein oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Umfang der Vollmacht

Was Sie mit der Elternvollmacht tun können

Umfang der gegenseitigen Bevollmächtigung

Die Eltern bevollmächtigen sich gegenseitig, nachfolgend genannte Bankgeschäfte (jeweils einschließlich der hierfür erforderlichen Erklärungen) für den Minderjährigen jeweils alleine gegenüber der Sparkasse zu tätigen.

  • die Eröffnung eines Kontos zur Geldanlage (Tagesgeldkonten, Sparkonten, Sparkassenbriefe und vergleichbare Produkte)
  • die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis
  • die Kündigung o. g. Kontoverträge
  • die Vornahme von Verfügungen über das Kontoguthaben (inkl. der Kündigungen von Guthaben) des Minderjährigen, sowie Wertpapieran- und -verkäufe
  • die Beantragung, Änderung1 und Kündigung einer Sparkassen-Card (Debitkarte)/Sparkassen-Kundenkarte sowie die Zustimmung zur Aufbringung der Alterskennung
  • die Beantragung, Änderung und Kündigung einer Mastercard Basis (Debitkarte)
  • den Abschluss, die Änderung und die Kündigung einer Rahmen­vereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking/Telefon-Banking und am Elektronischen Postfach und der Vereinbarung über die Teilnahme am elektronischen Safe, die Registrierung für das Online-Bezahlverfahren paydirekt, einschließlich der Beantragung, Entgegennahme und Sperrung der Zahlungs­instrumente einschließlich der personalisierten Sicherheitsmerkmale
  • die Entgegennahme und die Anerkennung von Kontoauszügen, Rechnungsabschlüssen und sonstigen das Konto betreffenden Schriftstücken
  • die Erteilung, Befristung und Änderung und den Widerruf von Zahlungsaufträgen und Einzugsaufträgen
  • die Änderung oder Anpassung der Verträge zu den oben genannten Konten einschließlich der Wiederanlage von fälligen Geldern
  • Erteilung, Änderung und Befristung von Freistellungsaufträgen
    1 Hierzu zählen auch die Veranlassung einer Kartensperre, die Vereinbarung eines Verfügungslimits für die Sparkassen-Card (Debitkarte)sowie die Stellung des Antrags auf Beschränkung des Einsatzes nur auf das Inland bzw. ausgewählte Länder.

 

Die Eltern bevollmächtigten sich weiter gegenseitig:

  • dem Minderjährigen alleine zu gestatten, ohne gesonderte Zustimmung der gesetzlichen Vertreter selbst Verfügungen über sein Konto vorzunehmen (zum Beispiel Bargeldauszahlungen, Überweisungen, Daueraufträge)
  • dem Minderjährigen alleine zu gestatten, eine digitale Karte (auch mit individualisierten Authentifizierungs­verfahren) zur Nutzung auf mobilen Endgeräten zu einer bereits bestehenden Sparkassen-Card (Debitkarte), Mastercard (Debitkarte) oder Visa Card (Debitkarte)abzurufen bzw. zu bestellen
  • dem Minderjährigen alleine zu gestatten, ab dem 16. Lebensjahr ohne gesonderte Zustimmung der gesetzlichen Vertreter eine Rahmenvereinbarung über die Teilnahme am Online-Banking und am Elektronischen Postfach abzuschließen
  • der Ausgabe einer Sparkassen-Card (Debitkarte) oder Mastercard Basis (Debitkarte) an den Minderjährigen zur Nutzung an Kontoauszugs­druckern, für Bargeldauszahlungen an Geldautomaten, zum Einsatz bei Handels- und Dienstleistungs­unternehmen an automatisierten Kassen im Rahmen eines fremden Systems, soweit die Debitkarte entsprechend ausgestattet ist, zum Einsatz bei elektronischen Fernzahlungsvorgängen über das Internet bei Handels- und Dienstleistungs­unternehmen (Online-Handel) und Selbstbedienungs­einrichtungen alleine zuzustimmen
  • eine Übersendung der Kontoauszüge an den Minderjährigen oder an einen gesetzlichen Vertreter alleine oder an beide gesetzlichen Vertreter zu veranlassen

Die Erteilung von Unter­vollmachten ist ausgeschlossen. Jeder Elternteil kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber der Sparkasse widerrufen. Der Widerruf der Eltern­vollmacht gegenüber der Sparkasse durch ein Elternteil führt zum Erlöschen der Eltern­vollmacht insgesamt. Die Vollmacht erlischt in jedem Fall mit Eintritt der Volljährigkeit des Minderjährigen

Ihr nächster Schritt

Richten Sie die Elternvollmacht direkt online ein oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer Sparkasse.

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